Die Regierung der Oberpfalz hat als Landesregulierungsbehörde die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für das von der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH betriebene Stromverteilungsnetz nach der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) für die vierte Regulierungsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 festgelegt.

Aufgrund der Änderung der vorgelagerten Netzkosten sowie der jährlichen Anpassung der Erlösobergrenzen ergeben sich nachstehende Netzentgelte.

Netzentgelte

Individuelle Netzentgelte

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV sind die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, wenn auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht.

Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster je Jahreszeit ermittelt und veröffentlicht.

Die mit dem Netznutzer zu treffende unbefristete Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV unterliegt der Genehmigungspflicht durch die BNetzA und erlangt erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides ihre Gültigkeit.

Genehmigte individuelle Netzentgelte im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 der StromNEV

Geschäftszeichen Regulierungskammer des Freistaates Bayern: 22-3163.8-1-3

Messlokations-ID: DE0004579231800001000­378005100002

Netz- oder Umspannebene: HS/MS

Durch die Regulierungskammer genehmigte Netzentgeltreduktion: 80 %

Geschäftszeichen Regulierungskammer des Freistaates Bayern
Messlokations-ID
Netz- oder Umspannebene
Durch die Regulierungskammer genehmigte Netzentgeltreduktion
22-3163.8-1-3
DE0004579231800001000378005100002
HS/MS
80 %

Hochlast­zeit­fenster

Netzentgelt­modernisierungs­gesetz (NEMOG)