Netzanschluss

Ihre Erdgasversorgung

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

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Netzanschluss

Netzanschluss

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdrucknetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).

Änderung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für bestehende Anschlüsse an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sowie der jeweiligen Anschlussnutzungs­verhältnisse:
Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungs­­anschlussverordnung – NAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruck­anschlussverordnung – NDAV) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden vom 21.06.1979 (AVBEltV) sowie die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21.06.1979 (AVBGasV) außer Kraft getreten (vgl. BGBl.I 2477ff.).
Die Niederspannungs­anschlussverordnung gilt im Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung kraft Gesetzes für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungs­verhältnisse. Im Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck gilt die Niederdruck­anschlussverordnung kraft Gesetzes für alle nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungs­verhältnisse.
Für Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung und -druck, die vor dem 12.07.2005 entstanden sind, machen die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. von ihrem Anpassungsrecht gemäß §§ 115 Abs. 1 EnWG, 29 NAV, 29 NDAV Gebrauch, mit der Folge, dass mit Wirkung vom, auf diese Bekanntmachung folgenden Tag, die bisher den Netzanschlussverhältnissen zugrunde liegenden AVBEltV bzw. AVBGasV ihre Geltung verlieren. Ab diesem Zeitpunkt ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung die Niederspannungs­anschlussverordnung vom 08.11.2006. Bei Netzanschlüssen an das Gasversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung ist die Niederdruck­anschlussverordnung vom 08.11.2006 Bestandteil dieser Rechtsverhältnisse.
Die NAV bzw. NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen mit Anlagen sind auf dieser Seite weiter oben einsehbar und stehen zum Download bereit. Gedruckte Exemplare können bei den Stadtwerke Neumarkt angefordert werden.

Anzumelden ist jede Erstellung oder Änderung von Gasanlagen.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit Originalunterschrift an:

Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mail: energieberater@swneumarkt.de
Fax: 09181 / 239 245

Die PDF-Datei ist ausfüllbar.

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Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.
Ingolstädter Straße 18
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mail: energieberater@swneumarkt.de
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24-Stunden Notruf: 09181 239 111

  • Versuchen Sie Ruhe zu bewahren.
  • Drehen Sie sofort den Gashahn zu.
  • Keine elektrischen Schalter und Klingeln betätigen.
  • Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon!
  • Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingen!), raus aus dem Haus!
  • Alle Fenster und Türen auf, für Durchzug sorgen!
  • Bereitschaftsdient anrufen – von außerhalb des Hauses!
Verhalten bei Gasgeruch - Stadtwerke Neumarkt

Überprüfung alle zwölf Jahre

Vor der ersten Inbetriebnahme müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden – sonst wird der Anschluss nicht freigegeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollen Eigentümer oder Mieter ihre Gasleitung alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Natürlich von einem eingetragenen Fachbetrieb.

„Hausschau“-Check einmal pro Jahr

Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, das Ihre Gasleitung intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen. Keine Bange: Der Jahres – Check ist schnell gemacht und Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt! Eine Checkliste für den Jahres-Check erhalten Sie bei uns kostenlos. Wenn Sie den Jahres-Check nicht selbst machen wollen, können Sie auch fremd vergeben.

Ihr persönlicher
Ansprechpartner

Marco Babbel

Marco Babbel - Stadtwerke Neumarkt

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Viktor Reimann

Viktor Reimann - Stadtwerke Neumarkt

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Andreas Moosburger

Andreas Moosburger - Stadtwerke Neumarkt

ALLE INFOS ZUM ErdgasNETZ IM ÜBERBLICK​​

Erdgas Netzgebiet - Stadtwerke Neumarkt

Netzgebiet

Das Erdgasnetz der Stadtwerke Neumarkt erstreckt sich auf den Stadtkern sowie die angrenzenden Ortsteile.

Erdgas Netzdaten - Stadtwerke Neumarkt

Netzdaten

Beschreibung des Gasnetzes, Netzkopplungspunkte, Netzrelevante Daten, Gasbeschaffenheit, Abrechnungsbrennwerte und Strukturmerkmale des Gasnetzes.

Erdgas Netz - Stadtwerke Neumarkt

Netzzugang

Hier finden Sie u. a. Informationen über die Netzentgelte und den Netznutzungsvertrag.

Erdgas Grundversorgung - Stadtwerke Neumarkt

Grund- u. Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Energie GmbH ist für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 Grund- u. Ersatzversorger in ihrem Erdgas-Netzgebiet.