Grundversorgung - ganz einfach zuverlässig.
Mit dem Tarif der Grundversorgung nutzen Sie die einfachste Möglichkeit, Strom zu beziehen. Mit der Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch je nach Verbrauch in den für Sie günstigsten Grundpreistarif eingestuft und in diesem abgerechnet. Und dazu profitieren Sie von unserem vollen Service sowie der gewohnten Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.

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Hinweise zur Grundversorgung
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Neumarkt Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.
Die Erläuterungen zu den Allgemeinen Preisen, die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Neumarkt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen: