Grund- und Ersatzversorgung
Der Grundversorgungstarif - sicher und zuverlässig
Der Grundversorgungstarif ist die einfachste Möglichkeit, Erdgas zu beziehen. Mit der Bestpreisabrechnung werden Sie automatisch je nach Verbrauch in den für Sie günstigsten Grundpreistarif eingestuft und in diesem abgerechnet. Selbstverständlich profitieren Sie auch von unserem umfangreichen Service.
Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sind Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die leitungsgebundene Versorgung mit Erdgas im Verteilnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf.
Für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas gelten unsere bisher gültigen und veröffentlichten Preise und die Bedingungen der jeweils gültigen Gasgrundversorgungsverordnung.
- Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1631) geändert worden ist (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neumarkt i.d.Opf. zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)“
- Preisblatt – Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. zur Gas GVV
Leistungen mit Prädikat

In den PLZ-Bereichen 92318, 92348 und 92367