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Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. liefern Wasser nach den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" vom 20. Juni 1980 ( AVBWasserV ) |
Netto (ohne USt.) |
Brutto (inkl. 7% USt.) |
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Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus: |
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a) einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der benötigten Wassermenge b) einem Preis für jeden Kubikmeter bezogenen Wassers |
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Die Höhe des Grundpreises richtet sich: |
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c) beim Haushaltstarif nach der Zahl der über einen Anschluss mit Wasser versorgten Wohneinheiten. d) beim Gewerbetarif nach dem Nenndurchfluss des Wasserzählers. |
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I |
Haushaltstarif |
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Der Haushaltstarif ist anzuwenden für Wohn- und Mietwohngebäude aller Art und für Gartengrundstücke. |
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| 1) |
Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben: |
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a) für die erste Wohneinheit und für jede Eigentumswohnung |
2,30 € |
2,46 € |
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b) für jede weitere Wohneinheit |
0,77 € |
0,82 € |
| 2) |
Für landwirtschaftliche Anwesen wird der Haushaltstarif angewendet. Der landwirtschaftliche Betrieb zählt dabei als eine weitere Wohneinheit entsprechend 1.b) |
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| 3) |
Gartengrundstücke ohne Bebauung werden ebenfalls nach dem Haushaltstarif abgerechnet. Der Grundpreisermittlung wird eine Wohneinheit zugrunde gelegt. |
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| 4) |
Befinden sich in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Betriebe und überwiegt der Wohncharakter, so wird für jeden gewerblichen Betrieb der Grundpreis für eine weitere Wohneinheit erhoben (1.b). Überwiegt die gewerbliche Nutzung, wird der Grundpreis nach dem Gewerbetarif festgelegt. |
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| 5) |
Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt |
1,40 € |
1,50 € |
II |
Gewerbetarif |
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Der Gewerbetarif ist anzuwenden für alle gewerblichen Betriebe, alle sonstigen, nicht reinen Wohnzwecken dienenden Anlagen und für gemischt genutzte Grundstücke, wenn der gewerbliche oder sonstige Anteil überwiegt. |
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| 1) |
Als monatliche Teilbeträge des Jahresgrundpreises werden erhoben: |
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Für Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss |
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a) bis einschließlich 2,5 cbm/h |
13,60 € |
14,55 € |
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b) über 2,5 cbm/h bis einschließlich 6,0 cbm/h |
27,30 € |
29,21 € |
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c) über 6,0 cbm/h bis einschließlich 15,0 cbm/h |
54,50 € |
58,32 € |
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d) über 15,0 cbm/h und weitere Zählergrößen |
74,96 € |
80,21 € |
| 2) |
Für die Zusatzeinrichtung Impulsgeber wird monatlich verrechnet: |
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a) bis einschließlich 2,5 cbm/h |
1,00 € |
1,07 € |
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b) über 2,5 cbm/h bis einschließlich 6,0 cbm/h |
2,50 € |
2,68 € |
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c) über 6,0 cbm/h und aller weiteren |
4,00 € |
4,28 € |
| 3) |
Werden neben einem gewerblichen Betrieb noch Wohnungen oder zusätzliche gewerbliche Betriebe über ein und denselben Anschluss mit Wasser versorgt, so wird für jede Wohneinheit bzw. für jeden zusätzlichen gewerblichen Betrieb ein Grundpreiszuschlag nach I.1.b) des Haushaltstarifes erhoben. |
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| 4) |
Für Bauwasseranschlüsse wird der Grundpreis einheitlich nach der Zählernenngröße 2,5 cbm/h festgelegt. Der Wasserverbrauch wird auf Antrag des Abnehmers auch pauschal abgerechnet. In solchen Fällen werden der Abrechnung zugrunde gelegt: |
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für Ein- und Zweifamilienhäuser |
10 cbm je Monat |
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für Mehrfamilienhäuser bis 10 Wohneinheiten |
30 cbm je Monat |
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für Mehrfamilienhäuser über 10 Wohneinheiten |
60 cbm je Monat |
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für andere als Wohnhausbauten |
60 cbm je Monat |
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| 5) |
Für eine Wasserentnahme nach § 22 Ziffer 4 der AVBWasserV (Hydrantenstandrohre) sind bei tagweiser Benutzung 2,05 € (netto) = 2,44 € (brutto) pro Tag, bei längerer Benutzung 10,23 € (netto) = 12,17 € (brutto) je angefangenen Monat und der Preis für das verbrauchte Wasser zu bezahlen. |
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| 6) |
Der Preis für jeden vom Wasserzähler angezeigten Kubikmeter Wasser beträgt |
1,40 € |
1,50 € |
III |
Allgemeine Bestimmungen |
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| 1) |
Über die Anwendung der Tarife im Einzelfall entscheiden die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. |
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| 2) |
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe von derzeit 7 %. |
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| 3) |
Wasserrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung zu begleichen. Geschieht dies nicht, wird bei wiederholter Mahnung entsprechend § 27 Abs. 2 AVBWasserV verfahren. Es werden pauschalierte Mahnkosten erhoben. |
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| 4) |
Die vorstehenden Tarife gelten ab 01. 08. 2003 und ersetzen alle bisher gültigen Tarife. |
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AVBWasserV.pdf
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I
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34 K
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