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Für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden*) im Sinne des EnWG gelten folgende Allgemeine Preise: |
Ziffer der Grund- und Ersatz- versorgung |
Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) |
Bruttopreise (inkl. 19% Umsatzsteuer) |
| A. |
Strompreise ohne Schwachlastregelung |
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Arbeitspreis |
3.1 |
19,85 Ct/kWh |
23,62 Ct/kWh |
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Grundpreis |
3.2 |
90,55 €/Jahr |
107,76 €/Jahr |
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ggf. Stromwandlersatz |
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30,68 €/Jahr |
36,51 €/Jahr |
| B |
Strompreise mit Schwachlastregelung |
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Arbeitspreise |
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- Hochtarif (HT) |
3.1 |
21,75 Ct/kWh |
25,88 Ct/kWh |
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- Niedertarif (NT) = Schwachlasttarif |
3.1 / 3.3 |
15,25 Ct/kWh |
18,15 Ct/kWh |
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Grundpreis |
3.2 |
110,18 €/Jahr |
131,12 €/Jahr |
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ggf. Stromwandlersatz |
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30,68 €/Jahr |
36,51 €/Jahr |
Es gelten die Netto-Preise zzgl. Umsatzsteuer (derzeit 19%, Stand 01.01.2007).
Die Schwachlastzeit dauert bis auf weiteres: - an Werktagen (Mo. -Do.) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages - von Freitag 22.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr - an Feiertagen von 22.00 Uhr des Vortages bis 6.00 Uhr des folgenden Tages
Es gelten die jeweils aktuellen Schaltzeiten des Netzbetreibers. Die Netto-Arbeits- und Verbrauchspreise enthalten Konzessionsabgaben gemäß § 2 KAV**) von 0,61Ct/kWh bei der Schwachlastregelung und 1,59 Ct/kWh für sonstige Stromlieferungen, die wir an die Stadt abführen, und sie enthalten Stromsteuer gemäß § 3 StromStG***) von 2,05 Ct/kWh. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß § 9 StromStG werden nach Vorlage der notwendigen Erlaubnis des Hauptzollamtes berücksichtigt. *) | Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letzverbraucher, die die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. | **) | KAV: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas i.d.F. 22.07.1999 | ***) | StromStG: Stromsteuergesetz vom 22.12.1999 |
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Erlaeuterungen_allg_Preise_Strom_01-10-2008.pdf
Erläuterungen zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie im Sinne der Grundversorgung gemäß EnWG aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. gültig ab 1. Oktober 2008
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33 K
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Die Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. sind Grundversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Versorgung mit elektrischer Energie im Verteilnetz der Stadtwerke Neumarkt.
Für die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden und sonstigen Kunden mit einem Verbrauch kleiner als 10.000 kWh/Jahr und solange die Durchschnittspreisbegrenzung nicht greift, gelten unsere bisher gültigen und veröffentlichten Preise und die Bedingungen der jeweils gültigen Stromgrundversorgungsverordnung. 
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StromGVV_Stromgrundversorgungsverordnung.pdf
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
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73 K
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Ergaenzende_Bedingungen_StromGVV.pdf
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Neumarkt i.d.Opf. zu der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“
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33 K
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Durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 in der Fassung vom 04. August 2011 sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, den jeweiligen Energieträgermix und die Entgelte für den Netzzugang ihren Kunden mitzuteilen. Diese Information betrifft daher alle Kunden, die elektrische Energie von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. beziehen.
Der nachfolgenden Tabelle können der Energieträgermix und seine Umweltauswirkungen der von den Stadtwerken Neumarkt i.d.OPf. vorgenommenen Gesamtstromlieferung im Vergleich zur Stromerzeugung in Deutschland entnommen werden.

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Deutschland |
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. |
| Energieträgermix |
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| Kernkraft |
24,5 % |
23,0 % |
| Kohle |
42,5 % |
37,5 % |
| Erdgas |
11,7 % |
12,6 % |
| sonstige fossile Energieträger |
3,3 % |
3,8 % |
| Erneuerbare Energien - EEG-gefördert |
14,9 % |
19,8 % |
| Erneuerbare Energien - sonstige |
3,1 % |
3,3 % |
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| Umweltauswirkungen |
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| CO2-Emissionen |
494 g/kWh |
457 g/kWh |
| Radioaktiver Abfall |
0,00066 g/kWh |
0,00062 g/kWh |

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