Hier erhalten Sie die relevanten Musterverträge zum Lieferantenwechsel und zum Messwesen. Die veröffentlichten Verträge bilden basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 sowie der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 29. Juli 2005 sowie dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 09.09.2008 und der Messzugangsverordnung (MessZV) vom 23.10.2008 die rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Neumark i.d.OPf. 
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Lieferanten-Rahmenvertrag_16-03.2007.pdf
Lieferantenrahmenvertrag über die Abwicklung der Belieferung von Letztverbrauchern des Lieferanten mit elektrischer Energie im örtlichen Verteilernetz des Netzbetreibers und für den Netzzugang durch den Lieferanten
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Der Messstellenbetriebsrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber für Einbau, Betrieb und Wartung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. 
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Anlage_3_TMA.pdf
Anlage 3 zum Messstellenbetriebsrahmenvertrag - Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenqualität und Datenumfang
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Der Messrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Messdienstleister für die Messung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. 

Der Messstellenrahmenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber und –dienstleister für Einbau, Betrieb, Wartung und Messung von Messstellen im Stromnetz der Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. 
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Anlage_2_Qualifikation_Checkliste.pdf
Anlage 2 zum Messtellenrahmenvertrag - Qualifikationsnachweise - Angaben des Messstellenbetreibers zur Eintragung in das Messstellenbetreiberverzeichnis
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Anlage_3_TMA.pdf
Anlage 3 zum Messtellenrahmenvertrag - Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenqualität und Datenumfang
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