Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet im Rahmen der allgemeinen Versorgung beliefert. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG haben die Stadtwerke Neumarkt zum 01.07.2009 für die Dauer von drei Jahren folgenden Grundversorger ermittelt:
Stadtwerke Neumarkt i.d.OPf. Ingolstädterstr. 18 92318 Neumarkt
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