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Jura-PrivatStrom Klima

Natürlich für mich!
Der Ökostrom aus 100% Wasserkraft

 

Mit Jura-PrivatStrom Klima kommt Strom natürlich aus der Steckdose – erzeugt mit reiner Wasserkraft!

Jura-PrivatStrom Klima benötigt keine Rohstoffe wie Erdöl oder Kohle und verursacht weder CO2-Emissionen noch radioaktiven Abfall. Mit unserem Öffnet externen Link in neuem Fensterzertifizierten Ökostrom zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein für unsere Umwelt und den Lebensraum künftiger Generationen.

Ihre Vorteile

  • Umweltfreundlicher Strom aus 100 % Wasserkraft
  • Kein Einsatz von begrenzten Rohstoffen wie Erdöl oder Kohle
  • Keine CO2-Emissionen und keine nuklearen Abfälle
  • Ihr Beitrag für eine intakte Umwelt
  • Einfache Umstellung Ihrer bestehenden Verträge

Preise (gültig ab 01.05.2011)

      Nettopreise
(ohne Umsatzsteuer)
Bruttopreise
(inkl. 19% Umsatzsteuer)
A. Strompreise ohne Schwachlastregelung
(Eintarif)
     
  Arbeitspreis   18,82 Ct/kWh 22,40 Ct/kWh
  Grundpreis   90,55 €/Jahr 107,76 €/Jahr
  ggf. Stromwandlersatz   30,68 €/Jahr 36,51 €/Jahr
B Strompreise mit Schwachlastregelung
(Doppeltarif)
     
  Arbeitspreise      
  - Hochtarif (HT)   20,72 Ct/kWh 24,66 Ct/kWh
  - Niedertarif (NT) = Schwachlasttarif   14,22 Ct/kWh 16,92 Ct/kWh
  Grundpreis   110,18 €/Jahr 131,12 €/Jahr
  ggf. Stromwandlersatz   30,68 €/Jahr 36,51 €/Jahr

 

Die Schwachlastzeit dauert bis auf weiteres:

  • an Werktagen (Mo. -Do.) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages
  • von Freitag 22.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr
  • an Feiertagen von 22.00 Uhr des Vortages bis 6.00 Uhr des folgenden Tages

 

Es gelten die jeweils aktuellen Schaltzeiten des Netzbetreibers.

Die Netto-Arbeits- und Verbrauchspreise enthalten Konzessionsabgaben gemäß § 2 KAV**) von 0,61Ct/kWh bei der Schwachlastregelung und 1,59 Ct/kWh für sonstige Stromlieferungen, die wir an die Stadt abführen, und sie enthalten Stromsteuer gemäß § 3 StromStG***) von 2,05 Ct/kWh. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß § 9 StromStG werden nach Vorlage der notwendigen Erlaubnis des Hauptzollamtes berücksichtigt.

*)   Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind Letzverbraucher, die die Energie
     überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen
     Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden
     Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder
     gewerbliche Zwecke kaufen.
**)  KAV: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas i.d.F.
       22.07.1999
***) StromStG: Stromsteuergesetz vom 22.12.1999

Stromkennzeichnung

Stand: 15.12.2010 (Datenbasis 2009)
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005.

Downloads

Flyer_Oekostrom_Jura_Privat_Strom_Kima.pdf

Flyer - Jura-PrivatStrom Klima

Eintarif_Auftrag_Jura-PrivatStrom_Klima.pdf

Eintarif-Auftrag Jura-PrivatStrom Klima

Doppeltarif_Auftrag_Jura-PrivatStrom_Klima.pdf

Doppeltarif-Auftrag Jura-PrivatStrom Klima